AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bauservice Süsens
(Stand 04/2010)
1. Allgemeines
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gibt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung. Der Auftragnehmer (AN) ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB´s, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, bereits erteilte Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren. Eventuelle Mahnkosten und Aufwandentschädigungen, die durch Nichtzahlung einer offenen Rechnung zustande kommen, trägt der Kunde und wird mit der Gesamtsumme der Rechnung fällig.
2. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, werden die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Strom vom Auftraggeber (AG) übernommen.
3. Kostenvoranschläge
An unsere Kostenvoranschläge sind wir 4 Wochen gebunden. Fallen nachweislich Preiserhöhungen unserer Lieferanten in diesen Zeitraum, so sind wir berechtigt, diese an unsere Kunden weiterzugeben.
4. Rechnungslegung
Der AG erhält eine Rechnung mit den aufgeschlüsselten Leistungen und gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
Die Leistungen sind nach Fertigstellung innerhalb 14 Tagen zu zahlen, Abschlagszahlungen erfolgen alle 7 Tage, der Restbetrag wird bei Fertigstellung und Übergabe an den Kunden an den AN bezahlt. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen Vereinbarung. Kosten die durch externe Firmen/Lieferanten entstehen werden von dem AG bezahlt. Sofern keine anderen schriftlichen Abmachungen getroffen wurden.
6. Zusätzliche Rabatte
Zusätzlich gewährte Rabatte bedürfen der Schriftform.
7. Sonstiges
Den AN steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
8. Zustandekommen des Vertrages
Möchte der AG, das die Fa. Bauservice Süsens einen Auftrag ausführt, dann Bedarf es einer schriftlichen Auftragsform(per Post, E-Mail). Der Vertrag gilt erst dann als zustandegekommen, wenn Sie eine Auftragsbestätigung unsererseits erhalten haben. Sind erforderliche, notwendige Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, kann der der AN den Anfangstermin verschieben, bis die Unterlagen nachgereicht wurden. Der AG ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Liefer- / Leistungsfrist dem AN eine Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der AG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Liefer- und Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Der AN behält sich das Eigentum an den dem Kunden erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.. Der AN ist zu Teillieferungen / – leistungen berechtigt, sofern nicht anders vereinbart ist. Im Falle technischer Betriebsstörungen, eines Streikes oder höhere Gewalt hat der AG kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen der Leistungen.
10. Rücktritt
Tritt der AG von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag zurück, so muss der AG die bereits erstellten Leistungen in voller Höhe vergüten.
11. Gewährleistung, Haftungsausschluss
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden im Bereich Reinigung, und 10 Tage im Bereich BAU nach Abnahme der Leistungen schriftlich gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese wird entsprechend der gültigen Gesetzgebung festgelegt. Die Firma Bauservice Süsens haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Für fehlerhafte Ausführungen seitens des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bauservice Süsens
(Stand 04/2010)
1. Allgemeines
Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gibt ausschließlich die deutsche Rechtsprechung. Der Auftragnehmer (AN) ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB´s, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, bereits erteilte Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren. Eventuelle Mahnkosten und Aufwandentschädigungen, die durch Nichtzahlung einer offenen Rechnung zustande kommen, trägt der Kunde und wird mit der Gesamtsumme der Rechnung fällig.
2. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung der Leistungen und Lieferungen erfolgt per Rechnung. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, werden die Kosten für den Verbrauch von Wasser und Strom vom Auftraggeber (AG) übernommen.
3. Kostenvoranschläge
An unsere Kostenvoranschläge sind wir 4 Wochen gebunden. Fallen nachweislich Preiserhöhungen unserer Lieferanten in diesen Zeitraum, so sind wir berechtigt, diese an unsere Kunden weiterzugeben.
4. Rechnungslegung
Der AG erhält eine Rechnung mit den aufgeschlüsselten Leistungen und gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer.
5. Zahlungsbedingungen
Die Leistungen sind nach Fertigstellung innerhalb 14 Tagen zu zahlen, Abschlagszahlungen erfolgen alle 7 Tage, der Restbetrag wird bei Fertigstellung und Übergabe an den Kunden an den AN bezahlt. Der Abzug von Skonto bedarf einer schriftlichen vorherigen Vereinbarung. Kosten die durch externe Firmen/Lieferanten entstehen werden von dem AG bezahlt. Sofern keine anderen schriftlichen Abmachungen getroffen wurden.
6. Zusätzliche Rabatte
Zusätzlich gewährte Rabatte bedürfen der Schriftform.
7. Sonstiges
Den AN steht das Recht zu, in Verzug befindliche Kunden von weiteren Dienstleistungen auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge abgeschlossen wurden. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.
8. Zustandekommen des Vertrages
Möchte der AG, das die Fa. Bauservice Süsens einen Auftrag ausführt, dann Bedarf es einer schriftlichen Auftragsform(per Post, E-Mail). Der Vertrag gilt erst dann als zustandegekommen, wenn Sie eine Auftragsbestätigung unsererseits erhalten haben. Sind erforderliche, notwendige Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig vorhanden, kann der der AN den Anfangstermin verschieben, bis die Unterlagen nachgereicht wurden. Der AG ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der zugesagten Liefer- / Leistungsfrist dem AN eine Nachfrist zu setzen. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, hat der AG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Liefer- und Leistungsvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Der AN behält sich das Eigentum an den dem Kunden erbrachten Dienstleistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.. Der AN ist zu Teillieferungen / – leistungen berechtigt, sofern nicht anders vereinbart ist. Im Falle technischer Betriebsstörungen, eines Streikes oder höhere Gewalt hat der AG kein Recht auf Schadenersatz oder Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Lieferverzögerungen der Leistungen.
10. Rücktritt
Tritt der AG von einem bereits erteilten und rechtskräftigen Auftrag zurück, so muss der AG die bereits erstellten Leistungen in voller Höhe vergüten.
11. Gewährleistung, Haftungsausschluss
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 24 Stunden im Bereich Reinigung, und 10 Tage im Bereich BAU nach Abnahme der Leistungen schriftlich gemeldet werden. An den Leistungen darf nichts geändert werden, da sonst der Gewährleistungsanspruch entfällt. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Diese wird entsprechend der gültigen Gesetzgebung festgelegt. Die Firma Bauservice Süsens haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Für fehlerhafte Ausführungen seitens des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam.